Wir bringen Fahrschüler sicher ans Ziel – deine Fahrschule in Tirschenreuth und Umgebung

Wir geben dir auf unserer Webseite schnell einen Überblick über alle von uns angebotenen Führerscheinklassen und deren Voraussetzungen.

Diese Führerscheinklassen bieten wir an

PKW-Führerscheinklassen

Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A
  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut ist
  • Nur im Inland: dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Grundausbildung, 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Beleuchtungsfahrt (je 45 Minuten)
  • Klasse AM und L inbegriffen
    Mitführen von Anhängern im Führerschein Klasse B: alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
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Klasse BF17

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Begleitendes Fahren mit Begleitpersonen

Klasse BE

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
  • Grundausbildung, 3 Stunden Überland, 1 Stunde Autobahn, 1 Stunde Beleuchtungsfahrt (je 45 Minuten)

Klasse B96

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger
  • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
  • Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
  • keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

Klasse B197

  • Hier kannst du deine Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombinieren
  • Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden
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Klasse Mofa

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kleinkraftrad bis 50 cm3 Hubraum
  • Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h


Klasse AM

  • Mindestalter 15 
  • Kleinkraftrad bis 50 cm3 Hubraum 
  • Höchstgeschwindigkeit mx. 25 km/h 

 

Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkraftrad, ein- oder zweisitzig
  • Mehr als 50 cm3 Hubraum, aber höchstens 125 cm3
  • Nicht mehr als 11 KW
  • Klasse AM eingeschlossen

Klasse B196

  • Mindestalter 25 Jahre 
  • Schlüsselzahl 196 
  • Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von max. 11 KW zu führen 
  • Vorbesitz Klasse B (mindestens 5 Jahre) 
  • gültig nur in Deutschland 


Klasse A2

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • Aufstieg von A1 auf A2 möglich 
  • Klasse AM und A1 eingeschlossen 
  • bis 35 kW 


Klasse A

  • Mindestalter 24 Jahre 
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A 
  • AM und A1 und A2 eingeschlossen 


Beim Erwerb des Motorradführerscheins bieten wir dir:

  • Intensivkurse für den Motorrad-Führerschein
  • Erfahrene, qualifizierte Motorradausbilder
  • Bike To Bike-Ausbildung



  • Qualifizierte Beratung und Betreuung
  • Ausbildung in allen Motorradklassen
  • Ausbildung für Einsteiger und Aufsteiger in die Klassen A2 und A
  • Spezieller Theorieunterricht für Zweiradfahrer

    Nach dem Erwerb des Motorradführerscheins bieten wir dir:

Ab Klasse A1 bieten wir dir weiterhin Sicherheitstrainings und ab Klasse A2 zusätzlich noch geführte Motorradreisen an #start2travel - Für nähere Informationen einfach melden! 

Lkw Führerschein

Klasse C

  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre für Einsatzfahrzeuge)
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
  • KFZ ausgenommen KFZ der Klassen D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg
  • Für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
  • Mit Anhänger bis 750 kg
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Einschluss: Klasse C1


Klasse CE

  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre für Einsatzfahrzeuge)
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
  • KFZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Vorbesitz: Klasse C
  • Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D


Klasse L

  • Mindestalter 16 Jahre

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h. Mit Anhänger dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Klasse T

  • Mindestalter 16 Jahre

Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • Für Land-und Forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbh max. 40 km/h
  • Auch mit Anhänger

Vorbesitz: -

Einschluss: AM, L


Du hast noch Fragen zu den Führerscheinklassen? Wir freuen uns über deine Nachricht!

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